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Nr. 96, April 2017 - Aus dem Ruhrgebiet

Eine Leserin schreibt: Nur schlechte Gesetze dürfen bleiben

Ich bin seit zehn Jahren Krankenschwester am Essener Uniklinikum. Doch wie die meisten meiner Kolleginnen habe ich dort keinen Arbeitsvertrag, sondern bin Vereinsmitglied bei der Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz und werde von ihr an das Klinikum ausgeliehen. Bei der Einstellung hat man mir gesagt, dies wäre die einzige Möglichkeit, um als Krankenschwester am Klinikum anzufangen. Im Alltag auf der Station merkt man auch keinen Unterschied zwischen uns DRK-Schwestern und denen, die beim Uniklinikum angestellt sind. Wir bekommen auch das gleiche Gehalt. Doch weil ich offiziell Vereinsmitglied und keine Arbeitnehmerin bin, habe ich keinen Arbeitsvertrag, keinerlei Kündigungsschutz, kein Recht auf einen Betriebsrat, kein Recht, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Ich habe nicht mal das grundgesetzliche Recht zu streiken. Bei jedem Warnstreik für mehr Gehalt, mehr Urlaub oder gegen längere Arbeitszeiten hat uns unsere Oberin (so heißt die Leiterin beim DRK, wie bei den Nonnen) gepredigt, das wir nicht streiken dürften.

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