Startseite > Das Rote Tuch > 120 > Vor 25 Jahren: Homosexualität ist in Deutschland nicht mehr strafbar

Nr. 120, Juni 2019 - Ihre Gesellschaft

Vor 25 Jahren: Homosexualität ist in Deutschland nicht mehr strafbar

Vor genau 25 Jahren – also erst 1994 (!) – wurde der § 175 abgeschafft, der Homosexualität unter Strafe stellte. 123 Jahre lang wurden mit diesem Paragrafen Männer und Frauen wegen ihrer sexuellen Neigung verfolgt und eingesperrt.

Die Nazis verschärften den Paragraphen noch einmal, und die Bundesrepublik behielt dies bei: Allein zwischen 1953 und 1965 wurden 50.000 Männer wegen Homosexualität verurteilt – meist zu Gefängnisstrafen. Viele weitere verloren ihre Arbeit. Der Staat schreckte vor nichts zurück: Homosexuelle, die von den Nazis ins KZ gesteckt und bei Kriegsende befreit worden waren, wurden wieder eingesperrt... weil sie „ihre Strafe noch nicht abgesessen hätten“!

Erst die 68er-Bewegung hat die gesellschaftliche Einstellung zu Homosexualität verändert und damit zu einer gewissen Lockerung der Gesetze geführt. Doch erst nach der Wiedervereinigung mit Ostdeutschland, wo die DDR bereits seit 1957 Homosexualität nicht mehr gesetzlich bestraft hatte, wurde der Paragraph 175 komplett abgeschafft. Und erst 2017 wurden die alten Urteile der BRD gegen Homosexuelle aufgehoben.
In der heutigen Zeit hat endlich jeder das Recht, ohne Angst und Verfolgung mit den Menschen seiner Wahl zusammen zu sein. Doch die reaktionären Bewegungen, die derzeit überall stärker werden, stellen dieses Recht ebenso in Frage, wie sie andere scheinbar sicher geglaubte Errungenschaften – wie das Recht auf Abtreibung oder andere Rechte der Frauen – in immer mehr Ländern wieder vernichten.
Solange der Kapitalismus regiert, der von Spaltung und Verfolgung von Minderheiten lebt und sich in großen Schritten rückwärts entwickelt, sind alle diese erkämpften Rechte beständig in Gefahr.

Das Rote Tuch
Archiv