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Nr. 78, September 2015 - Ihre Gesellschaft

Entlassungen verbieten statt Renten kürzen

Nun hat auch das Bundessozialgericht zugestimmt: Wer mit 63 Jahren arbeitslos ist, den darf das Arbeitsamt zwangsweise in Frührente schicken, auch wenn er dadurch 50 oder gar 100 Euro seiner Rente verliert!
Diejenigen, die sonst vielleicht 900 Euro Rente gehabt hätten, haben dann nur noch 830 Euro: Metallarbeiter, Altenpflegerinnen oder Maurer zum Beispiel, die jahrzehntelang geschuftet haben und dann mit 50 oder 60 Jahren von den Betrieben entlassen werden – meist, weil die Arbeit ihre Gesundheit zerstört hat.

Statt den Betrieben zu verbieten, ältere Arbeiter in die Arbeitslosigkeit zu schicken, nachdem man sie 30 oder 40 Jahre lang ausgebeutet hat, bestraft die Regierung die Opfer.

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