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Nr. 102, November 2017 - Ihre Gesellschaft

Aufklärung gesetzlich verboten

Die Ärztin Kristina Hänel ist von einem Frankfurter Gericht zu 6.000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie gegen §219a verstoßen hat. Dieser Paragraf, den die Nazis 1933 eingeführt haben, verbietet es Ärzten, „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch zu machen. Das Gesetz wurde seitdem nicht aufgehoben.
Die Ärztin hat keine Werbung gemacht. Sie hat auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Abtreibungen durchführt und wie der medizinische Ablauf dabei ist. Doch eben das will das Frankfurter Gericht ihr verbieten. Weil, so das Gericht, man über den Schwangerschaftsabbruch nicht diskutieren solle, als wäre es eine normale Sache!

In Deutschland ist es für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, gar nicht einfach, einen Arzt zu finden. Zum Teil müssen sie 100 Kilometer und mehr fahren, weil zahlreiche Ärzte sich weigern, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. In einer Zeit, in der nicht wenige Ärzte die Frauen mit ihren Nöten alleine lassen, ist die Initiative der Ärztin Kristina Hänel richtig und gut.

Hänel, die von Unterstützern in einer Demonstration zum Gericht begleitet wurde, will sich von dem Urteil jedenfalls nicht einschüchtern lassen. Zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen will sie weiterhin für das Recht eintreten, dass alle Frauen selber über ihren Körper entscheiden dürfen – und sich dafür frei informieren und ihren Arzt wählen können.

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