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Nr. 31, Mai 2011 - Ihre Gesellschaft

Karstadt: Verbrechen gegen die Arbeitenden sind erlaubt

Middelhoff, der ehemalige Chef von Arcandor (Karstadt), muss einem Aktionär wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ Schadensersatz zahlen: Durch Middelhoffs bewusste Falschaussagen hat dieser Aktionär bei seinen Spekulationen auf die Arcandor-Aktie mehrere zehntausend Euro verloren.

Derselbe Middelhoff hat als Arcandor-Manager nicht nur einzelne Aktionäre betrogen: Mit massiv überhöhten Mieten und anderen Machenschaften hat er in die eigene Tasche gewirtschaftet und so dazu beigetragen, den Konzern in die Insolvenz zu treiben. Doch die tausenden Karstadt-Beschäftigten, die in dieser Insolvenz ihren Arbeitsplatz verloren haben, entschädigt kein Gericht der Welt. Die Arbeitenden zu belügen, zu betrügen und ihnen ihre Zukunft zu nehmen, ist nämlich keine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ von Seiten der Manager und Aktionäre – sondern ihr Recht im Kapitalismus.

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