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Nr. 104, Januar 2018 - Ihre Gesellschaft

Streiken für das Streikrecht

Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht, ob der Staat weiterhin allen Beamten das Streiken verbieten darf.
Dieses Streikverbot gibt es in Deutschland – und auch in der Türkei. Nachdem dort immer wieder Beamte trotz des Verbots gestreikt hatten, hatte der Europäische Gerichtshof das Streikrecht als Menschenrecht anerkannt. Denn es ist das einzige Mittel für Lohnabhängige, um sich gegen Angriffe ihrer Unternehmer und hier konkret gegen Angriffe des Staates zu wehren.

Ermutigt von diesem Urteil, haben auch in Deutschland mehrfach verbeamtete Lehrer an Streiks teilgenommen, um sich gegen die immer schlechter werdenden Bedingungen in den Schulen zur Wehr zu setzen – und haben dafür Disziplinarverfahren bekommen. Deshalb soll nun das Bundesverfassungsgericht über das Streikrecht der Beamten (der Lehrer, Feuerwehrleute, Beschäftigten im Jugendamt,…) entscheiden.

Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Aber eins hat das Ganze jetzt schon gezeigt: Für die Beamten wie für alle anderen Arbeiter gilt, was die Arbeiterbewegung seit ihrer Entstehung erlebt hat:
Der einzige Weg, das Recht zu streiken durchzusetzen ist… zu streiken.

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