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Nr. 41, April 2012 - Internationales

Lynchmord an Schwarzen legal?

Nach sechs Wochen andauernden Protesten der Familie und Demonstrationen von zehntausenden Menschen in verschiedenen Städten der USA wurde der Mörder von Trayvon Martin, einem 17-jährigen schwarzen Jugendlichen, letztendlich doch vor Gericht gestellt.

Trayvon war von George Zimmermann, Mitglied einer selbst ernannten weißen Bürgerwehr, grundlos auf offener Straße erschossen worden. Doch die Polizei ermittelte nicht einmal gegen George Zimmermann. Sie erklärte seinen Mord für legal und berief sich dabei auf das Gesetz „Weiche nicht zurück“, das in Florida seit 2006 offiziell erlaubt, auf jemanden zu schießen, wenn man sich von ihm bedroht fühlt. Und die Polizei hielt es offensichtlich für normal, dass sich George Zimmermann von diesem unbewaffneten, schmächtigen Schüler, der vom Supermarkt nach Hause lief, bedroht fühlte… einfach nur, weil er schwarz war. Hätte aber umgekehrt Trayvon, der tatsächlich bedroht war, auf den Weißen George Zimmermann geschossen, dann hätte ihn die Polizei sicher nicht laufen lassen.

Dieser jüngste Skandal hat einmal mehr deutlich gemacht, wie sehr das gesamte „Rechts“-System in den USA noch immer von Rassismus durchdrungen ist, wie wenig die Zeiten vorbei sind, in denen man Schwarze ungestraft lynchen durfte – mit dem einzigen Unterschied, dass man sie heute nicht mehr an Bäumen aufknüpft, sondern erschießt.
Nur den zahlreichen Protesten ist es zu verdanken, dass in diesem Fall der rassistische Mord nicht unter den Tisch gekehrt werden konnte.

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