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Nr. 63, April 2014 - Ihre Gesellschaft

Mindestens… arm

Das Gesetz zum Mindestlohn ist da. Und natürlich gibt es nun doch viele Ausnahmen, die die Betriebe nach Kräften ausnutzen werden, um Arbeitende für noch weniger als 8,50 Euro auszubeuten: alle Jugendlichen bis 18 Jahre, alle, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, weiterhin Erntehelfer, Azubis…

Doch ganz ehrlich: Die größte Ausnahme bei diesem Mindestlohn von 8,50 Euro werden die wenigen Menschen sein, die von ihm auch nur halbwegs vernünftig leben können.

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