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Nr. 85, April 2016 - Aus dem Ruhrgebiet

Loveparade-Prozess: Ein Ende ohne Anfang

Nach 5 Jahren (!) Voruntersuchung hat das Gericht also entschieden, dass es zu der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade im Juli 2010, die 21 junge Menschen das Leben kostete, keinen Prozess geben wird.

Das ist also das vorläufige Ende einer gerichtlichen Untersuchung, die von vorne bis hinten ein Hohn war. Vor allem deshalb, weil keine Sekunde auch nur zur Diskussion stand, die Verantwortlichen für die Katastrophe vor Gericht zu stellen.

Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft ausschließlich Angestellte der Stadt und der Firma, die die Loveparade ausgerichtet hat. Der Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland aber, der die Loveparade um jeden Preis in Duisburg haben wollte und dafür alle Sicherheitsbedenken vom Tisch gewischt hat, wurde nicht angeklagt.

Und nicht einmal der Veranstalter der Loveparade, der Unternehmer Rainer Schaller, der die größte Schuld trägt, weil er aus reiner Geldgier überall die grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen missachtet hat.
Mit der Untersuchung hat das Gericht so viel Zeit verstreichen lassen, dass man die beiden auch gar nicht mehr anklagen kann. Ihre Straftaten sind vor kurzem verjährt.

Selbst wenn also der Prozess doch noch stattfinden sollte: Die Verantwortlichen werden in keinem Fall zur Rechenschaft gezogen.

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