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Nr. 85, April 2016 - Ihre Gesellschaft

Daimler: Streiken ist vielleicht nicht erlaubt, aber nötig

Nach anderthalb Jahren hat die Werksleitung von Daimler in Bremen die Abmahnung gegen 761 Daimler-Arbeiter wegen Beteiligung an einem „illegalen Streik“ zurückgenommen.
Im Dezember 2014 hatten die Kollegen mehrfach für kurze Zeit die Arbeit niedergelegt: Gegen die Auslagerung der 140 Logistik-Kollegen. Und weil die Werksleitung künftig bis zu 92 Sonderschichten im Jahr anordnen will, also quasi jedes zweite Wochenende! Am 11. Dezember hatten die 1300 Kollegen der Nachtschicht dann komplett gestreikt.

Um die zunehmenden Proteste zu stoppen, verteilte die Werksleitung nach diesem Streik Abmahnungen an 761 Kollegen. Die Betroffenen klagten, doch das Gericht stellte sich auf die Seite von Daimler. Nach deutschem Recht haben Arbeiter nämlich außerhalb von Tarifrunden kein Streikrecht. Auch die IG Metall-Spitze unterstützte die Daimler-Kollegen nicht: Sie wollte nicht mit einem unerlaubten Streik in Verbindung gebracht werden!

Doch die Kollegen ließen sich nicht unterkriegen. Sie klagten weiter, sammelten 5000 Unterschriften bei Kollegen und erhielten Unterstützung von Vertrauensleuten anderer Betriebe. Im Betrieb nutzten sie immer wieder Gelegenheiten, um an die Forderung nach Rücknahme der Abmahnungen zu erinnern.

Nach anderthalb Jahren hat die Werksleitung nun die Abmahnungen vorzeitig gelöscht. Sie hofft, dass damit jetzt Ruhe ist. Doch schon ihre neuen Ankündigungen wie die Ausweitung der Leiharbeit und die Umsetzung der 92 Sonderschichten zeigen, dass die Arbeiter gar nicht ruhig bleiben dürfen.

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