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Nr. 34, September 2011 - Ihre Gesellschaft

Verhütung – ein Grundrecht

Zwei Jahre lang haben Sozialarbeiterinnen in Freiburg dafür gekämpft, dass die Stadt für Frauen, die von HartzIV oder Grundsicherung leben müssen, die Pille oder andere Verhütungsmittel bezahlt. Denn es kamen immer mehr Frauen zu ihnen, die ungewollt schwanger wurden, weil sie sich die sicheren Verhütungsmittel einfach nicht leisten können.

Bis 2004 waren die Städte dazu verpflichtet, die Verhütungsmittel zu zahlen. Doch mit der Einführung von HartzIV wurde diese Verpflichtung abgeschafft. Seitdem zahlen die meisten Städte die Verhütung nicht mehr, darunter auch Essen und Oberhausen.
Im HartzIV-Satz sind Verhütungsmittel aber nicht eingeplant. Ganze 14 Euro sind im Monat für „Gesundheit“ vorgesehen, worin alle Medikamente und die Praxisgebühr enthalten sind. Die Pille aber kostet alleine schon zwischen 6 und 17 Euro pro Monat.

HartzIV spricht den Frauen damit das grundlegende Recht ab, zu entscheiden, ob und wann sie schwanger werden wollen!

In Freiburg hat man sich dieses Recht zurückerobert. Hier werden Verhütungsmittel in Zukunft wieder von der Stadt bezahlt. Ein Beispiel, dass sich durchaus fortpflanzen sollte.

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