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Nr. 152, März 2022 - Ihre Gesellschaft

NSU 2.0: Der Staat und seine rechtsradikalen Polizisten

Im Februar hat der Prozess gegen den „NSU 2.0“ begonnen, der mit Hilfe von geheimen Polizei-Informationen 116 rechtsradikale Morddrohungen verschickt hat. Mit dem Tod bedroht wurden unter anderem die Vorsitzende der Linkspartei Wissler und die Rechtsanwältin Yildiz sowie deren kleine Tochter. Yildiz hatte Familien geholfen, deren Angehörige von der rechtsradikalen NSU-Terrorgruppe ermordet worden waren.

Auf der Anklagebank sitzt einzig der vorbestrafte arbeitslose Informatiker, der zumindest einen Teil dieser Schreiben versendet hat – nicht jedoch die Polizisten hinter ihm. Dabei hat er die geschützten Daten und Informationen über das Leben seiner Opfer, die er für diese Drohschreiben nutzte, nachgewiesenermaßen von Polizisten aus Frankfurt bekommen. Diese Polizisten, Mitglieder einer rechtsradikalen Chat-Gruppe, haben dafür ihren Zugang zu Polizei-Datenbanken genutzt. Über Yildiz zum Beispiel haben sie über einen längeren Zeitraum hinweg 17 Mal in verschiedenen Polizei-Datenbanken recherchiert. Dennoch erklärt der Staatsanwalt ernsthaft, der Angeklagte sei ein „Einzeltäter“, der die Polizisten „überlistet“ habe, um an Informationen zu gelangen!

Einmal mehr hat sich der Staatsapparat schützend vor die Hüter seiner Ordnung gestellt. Und so sind die rechtsextremen Polizisten weiter im Dienst und können genau so weitermachen.

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