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Nr. 63, April 2014 - Ihre Gesellschaft

Doppelte Staatsangehörigkeit: Ein Schrittchen vorwärts, ein halbes zurück

Im Wahlkampf hatten die Regierungsparteien versprochen, endlich für Kinder, die in Deutschland geboren sind und deren Eltern eine andere Staatsangehörigkeit haben, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Bis jetzt mussten sie sich mit 23 Jahren zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Selbst diese kleine Verbesserung jedoch hat die Regierung unter dem Druck von CSU und CDU in letzter Minute wieder etwas eingeschränkt. Jetzt bekommen die Kinder nur dann beide Nationalitäten, wenn sie mindestens 6 Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss haben.

Vor allem aber: Allen denjenigen, die nicht in Deutschland geboren, sondern mit 5, 15 oder 25 Jahren nach Deutschland gekommen sind und Jahre oder Jahrzehnte hier leben, verweigert die Regierung weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft. Für sie ist es schon schwer, überhaupt die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Die Regierung verweigert den Arbeitenden ausländischer Herkunft so alle Rechte, die damit verbunden sind. Nur das „Recht“, sich von den Firmen in Deutschland ausbeuten zu lassen und hier Steuern zu zahlen – dieses Recht gewährt die Regierung ihnen gerne.

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