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Nr. 10, Mai 2009 - Ihre Gesellschaft

Frauenrechte: Vieles bleibt zu erkämpfen

Die selbsternannte EU der Menschenrechte und Demokratie erklärt sich für „nicht zuständig“, wenn es um die Rechte der Frauen in den europäischen Ländern geht.
Grundlegende Rechte, z.B. sich scheiden lassen zu dürfen, oder entscheiden zu können, ob und wann man ein Kind bekommt, sind in Europa nicht gesichert. Der Zugang zu Verhütungsmitteln und das Recht auf Abtreibung existiert nicht für alle Frauen. Im Gegenteil: In EU-Ländern wie Irland, Polen und Malta ist Abtreibung bei Gefängnisstrafe verboten.

Wollen sie uns etwa erzählen, die große EU hätte nicht die Macht, ein kleines Land wie Malta zu zwingen, das Recht auf Scheidung einzuführen? Als Irland, Polen, Malta in die EU aufgenommen wurden, war es kein Problem, ihnen detaillierte und drakonische Vorschriften über die Höhe ihrer Zolltarife oder ihres Haushaltsdefizits zu machen. Doch mit mittelalterlichen und teils verbrecherischen Familiengesetzen findet sich die EU problemlos ab.

Ein vereintes Europa, das diesen Namen verdienen will, würde im Gegenteil die weitreichendsten und fortschrittlichsten Rechte, die in einzelnen EU-Staaten existieren, allen Frauen in Europa garantieren – ob es um das Recht auf Abtreibung, den Schutz vor Gewalt, um Arbeits- und Mutterschutz oder Kinderbetreuung geht.

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